Die Diakone der Gemeindeleitung werden auf vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach zwei Jahren scheidet die Hälfte mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus. Desweiteren gehören der hauptamliche Pastor und die hauptberufliche Gemeindediakonin durch ihr Amt zur Gemeindeleitung.
Ebenfalls wählt die Mitgliederversammlung Gemeindeälteste. Diese bestimmen untereinander den Gemeindeleiter, der wiederum von der Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist auch hier möglich.